EuGH C-440/23 vom 16. April 2026

Online-Casino-Verluste zurückfordern

Wer in Österreich bei einem Online-Casino ohne österreichische Konzession gespielt und verloren hat, kann die Einsätze in vielen Fällen zurückverlangen. Rückwirkend – und mit Fristen, die deutlich länger laufen, als die meisten annehmen.

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Robin prüft eine Fallakte

Rechtslage

Warum das Geld überhaupt zurückzuholen ist

Online-Glücksspiel ist in Österreich nur mit inländischer Konzession erlaubt. Fehlt sie, ist der Spielvertrag nichtig – und was auf einen nichtigen Vertrag gezahlt wurde, kann bereicherungsrechtlich zurückgefordert werden.

Nichtiger Vertrag

Der OGH beurteilt Glücksspielverträge mit Anbietern ohne österreichische Konzession in ständiger Rechtsprechung als nichtig (etwa 4 Ob 151/22x). Der Einwand, man habe ja gewusst, dass keine Lizenz vorliegt, ändert daran nichts.

Monopol hält

Der OGH hat wiederholt bestätigt, dass das österreichische Glücksspielmonopol unionsrechtskonform ist (etwa 6 Ob 31/24p). Damit fällt das Standardargument der Anbieter weg, das Monopol sei europarechtswidrig.

Rückenwind aus Luxemburg

Der EuGH hat am 16. April 2026 in der Rechtssache C-440/23 klargestellt: Das Unionsrecht steht weder dem nationalen Verbot noch der zivilrechtlichen Rückforderung entgegen – auch nicht, wenn der Anbieter eine Malta-Lizenz hat.

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Ehrlichkeit bei Grenzfällen

Wo wir dir abraten

Es kursieren viele Versprechen zu diesem Thema. Diese drei Punkte gehören dazugesagt:

  • win2day ist konzessioniert. Wer dort gespielt hat, hat bei einem erlaubten Anbieter gespielt – die Rückforderungslogik greift nicht.
  • Sportwetten sind etwas anderes. Sie fallen nicht unter das Glücksspielgesetz, sondern unter Landesrecht. Reine Wettverluste sind auf diesem Weg in der Regel nicht zurückzuholen.
  • Es geht um den Nettoverlust. Gewinne, die dir ausbezahlt wurden, werden gegengerechnet. Der OGH hat umgekehrt auch entschieden, dass ein Anbieter ausbezahlte Gewinne zurückfordern kann.
Robin hört zu

Höhe

Was zurückzuholen ist

So wird gerechnet

Maßgeblich ist der Nettoverlust: alle Einzahlungen im betrachteten Zeitraum minus alle Auszahlungen. Nicht der Kontostand am Ende, nicht die Summe der Einsätze im Spiel.

Dazu kommen in der Regel Zinsen ab dem Zeitpunkt der Zahlung.

Größenordnung

In der Praxis liegen die Fälle meist im Bereich von 5.000 bis 50.000 Euro. Nach oben ist die Spanne offen; nach unten lohnt der Aufwand selten unter etwa 1.000 Euro.

Unterlagen

Was wir brauchen – und was wir selbst besorgen

  • Kontoauszüge oder Kreditkartenabrechnungen mit den Zahlungen an den Anbieter
  • Den Namen des Anbieters und, wenn vorhanden, deine Spielerkonto-Nummer
  • E-Mails des Anbieters – Registrierung, Bonusangebote, Auszahlungsbestätigungen
  • Screenshots der Transaktionshistorie, falls du noch Zugang zum Konto hast
Auch mit fast nichts geht es weiter. Jeder Anbieter muss dir nach Art. 15 DSGVO Auskunft über die zu dir gespeicherten Daten geben – dazu zählt die vollständige Zahlungs- und Spielhistorie. Dieses Auskunftsersuchen bereiten wir für dich vor. Und deine Bank muss dir Kontoauszüge der letzten sieben Jahre bereitstellen.

Fristen

Warum du hier mehr Zeit hast als gedacht

Weil der Anspruch bereicherungsrechtlich ist – du hast auf einen nichtigen Vertrag gezahlt –, gilt nicht die kurze Frist von drei Jahren, sondern die lange Verjährung von 30 Jahren. Verluste aus den Nullerjahren können damit noch relevant sein.

Das heißt nicht, dass Warten klug wäre: Anbieter verschwinden vom Markt, Zahlungsdaten sind irgendwann nicht mehr rekonstruierbar, und die Beweislage wird mit jedem Jahr dünner.

Anbieter insolvent oder weg vom Markt? Dann wird es schwierig, aber nicht automatisch aussichtslos: Je nach Konstellation kommen Zahlungsdienstleister oder Konzernmütter in Betracht. Das prüft die Kanzlei im Einzelfall.

Häufige Fragen

Online-Casino-Rückforderung

Muss ich zugeben, dass ich gespielt habe?

Gegenüber Robin und der Kanzlei ja – anders lässt sich der Fall nicht führen. Nach außen nicht: Das Verfahren läuft zwischen dir und dem Anbieter, Arbeitgeber oder Familie erfahren davon nichts. Die Ersteinschätzung kannst du völlig anonym machen.

Ich habe mit Bonusgeld gespielt. Zählt das?

Zurückzufordern ist, was du tatsächlich eingezahlt hast. Bonusguthaben, das dir der Anbieter gutgeschrieben hat, ist kein Geld aus deiner Tasche und bleibt außen vor.

Was ist, wenn ich zwischendurch Gewinne hatte?

Die werden gegengerechnet. Maßgeblich ist der Nettoverlust über den gesamten Zeitraum. Wer unter dem Strich im Plus ist, hat keinen Anspruch.

Spielt es eine Rolle, ob ich spielsüchtig war?

Für die Rückforderung wegen fehlender Konzession nicht – die hängt allein am Anbieter. Bei Sportwetten oder konzessionierten Anbietern kann eine verletzte Schutzpflicht (etwa eine ignorierte Selbstsperre) aber der entscheidende Ansatzpunkt sein. Sag es uns, wenn es eine Rolle gespielt hat.

Wenn dich das Thema belastet: Die Spielsuchthilfe berät in Österreich kostenlos und anonym.

Muss ich vor Gericht aussagen?

Möglich, aber nicht der Regelfall – viele Verfahren enden mit einem Vergleich. Wenn eine Verhandlung ansteht, bereitet dich die Kanzlei darauf vor.

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Kostenlos und anonym. Wenn dein Fall nichts taugt, sagen wir es dir – das ist billiger als jede falsche Hoffnung.

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