Fluggastrechte-Verordnung (EG) 261/2004

Flug verspätet, gestrichen, überbucht?

Ab drei Stunden Verspätung stehen dir 250 bis 600 Euro zu – pro Person, unabhängig davon, was das Ticket gekostet hat. Airlines wissen das. Sie zahlen trotzdem meist erst, wenn jemand nachsetzt.

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Deine Ansprüche

Was dir zusteht

Die Ausgleichszahlung hängt allein an der Flugstrecke – nicht am Ticketpreis und nicht daran, ob du günstig gebucht hast.

FlugstreckeAusgleich pro PersonWann
bis 1.500 km250 €Ankunft mehr als 3 Stunden zu spät · Annullierung mit weniger als 14 Tagen Vorlauf · Nichtbeförderung wegen Überbuchung
innerhalb der EU über 1.500 km, sonst 1.500 – 3.500 km400 €
über 3.500 km (außerhalb der EU)600 €

Wann die Verordnung gilt

Bei jedem Abflug von einem Flughafen in der EU – egal, welche Airline. Und bei Flügen aus einem Drittstaat in die EU, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat.

Zusätzlich zur Betreuung

Verpflegung, Kommunikationsmöglichkeit und bei Bedarf eine Übernachtung schuldet die Airline ohnehin. Das wird nicht gegengerechnet – ebenso wenig wie eine Erstattung des Ticketpreises bei Annullierung.

Was die Zahlung ausschließt

Außergewöhnliche Umstände: Unwetter, gesperrter Luftraum, Streik der Flugsicherung. Ein technischer Defekt am Flugzeug zählt in aller Regel nicht dazu, obwohl Airlines das gern so darstellen.

Schnellprüfung

Steht dir eine Ausgleichszahlung zu?

Fünf Fragen zu Flug, Strecke und Grund. Halte am besten die Buchungsnummer bereit – für die Prüfung selbst brauchst du sie noch nicht.

Neu ab 2027

Die Reform der Fluggastrechte

Rat und Europäisches Parlament haben sich am 15. Juni 2026 auf eine Überarbeitung der Verordnung geeinigt, am 13. Juli 2026 hat der Rat grünes Licht gegeben. Das Inkrafttreten wird für Herbst 2027 erwartet.

Die Beträge von 250, 400 und 600 Euro und die Drei-Stunden-Schwelle bleiben. Neu ist unter anderem, dass Anträge auf Ausgleichsleistung innerhalb von neun Monaten ab Abflugdatum eingebracht werden müssen.

Bis dahin gilt das bisherige Recht unverändert. Wer einen Fall aus der Vergangenheit hat, sollte ihn aber nicht liegen lassen: In Österreich verjähren diese Ansprüche nach drei Jahren.

Gutschein statt Geld? Du musst kein Voucher-Angebot annehmen. Die Ausgleichszahlung ist ein Geldanspruch. Wer den Gutschein annimmt, verzichtet je nach Kleingedrucktem auf den Rest.

Unterlagen

Was wir brauchen – und was wir selbst besorgen

  • Buchungsbestätigung mit Flugnummer und Buchungsnummer
  • Bordkarte oder Check-in-Bestätigung
  • Jede Mitteilung der Airline über Verspätung, Annullierung oder Umbuchung
  • Belege für Zusatzkosten: Hotel, Taxi, Ersatzticket, Verpflegung
Ein Foto der Anzeigetafel mit Uhrzeit ist Gold wert, wenn die Airline später bei der Ankunftszeit kreativ wird. Falls du keine Unterlagen mehr hast: Flugdaten lassen sich rekonstruieren.

Häufige Fragen

Fluggastrechte

Ich habe über ein Reisebüro oder ein Portal gebucht. Ändert das etwas?

Für die Ausgleichszahlung nicht – Schuldnerin ist immer die ausführende Airline.

Meine Airline hat einen Gutschein angeboten. Soll ich annehmen?

Erst prüfen. Die Ausgleichszahlung ist Geld, kein Gutschein. Wenn du das Angebot annimmst, kann darin ein Verzicht auf den Rest stecken.

Der Anschlussflug war das Problem, nicht der erste Flug.

Bei durchgehender Buchung zählt die Ankunft am Endziel. Genau das ist der häufigste Fall, den Airlines abwimmeln.

Lohnt sich das bei 250 Euro überhaupt?

Für dich ja – der Aufwand liegt bei uns. Für zwei Personen sind es schon 500 Euro, für eine Familie schnell mehr als 1.000.

Wie lange dauert so ein Verfahren?

Zahlt die Airline nach anwaltlicher Aufforderung, sind es Wochen. Muss geklagt werden, können Monate daraus werden. Beides sagen wir dir vorher.

Buchungsnummer eingeben, Rest übernehmen wir.

Die Prüfung ist kostenlos. Wenn dir nichts zusteht, sagen wir es sofort – dann verlierst du keine Zeit mit Formularen.

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