Flug verspätet, gestrichen, überbucht?
Ab drei Stunden Verspätung stehen dir 250 bis 600 Euro zu – pro Person, unabhängig davon, was das Ticket gekostet hat. Airlines wissen das. Sie zahlen trotzdem meist erst, wenn jemand nachsetzt.
Kostenlos · anonym möglich · unverbindlich

Deine Ansprüche
Was dir zusteht
Die Ausgleichszahlung hängt allein an der Flugstrecke – nicht am Ticketpreis und nicht daran, ob du günstig gebucht hast.
| Flugstrecke | Ausgleich pro Person | Wann |
|---|---|---|
| bis 1.500 km | 250 € | Ankunft mehr als 3 Stunden zu spät · Annullierung mit weniger als 14 Tagen Vorlauf · Nichtbeförderung wegen Überbuchung |
| innerhalb der EU über 1.500 km, sonst 1.500 – 3.500 km | 400 € | |
| über 3.500 km (außerhalb der EU) | 600 € |
Wann die Verordnung gilt
Bei jedem Abflug von einem Flughafen in der EU – egal, welche Airline. Und bei Flügen aus einem Drittstaat in die EU, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat.
Zusätzlich zur Betreuung
Verpflegung, Kommunikationsmöglichkeit und bei Bedarf eine Übernachtung schuldet die Airline ohnehin. Das wird nicht gegengerechnet – ebenso wenig wie eine Erstattung des Ticketpreises bei Annullierung.
Was die Zahlung ausschließt
Außergewöhnliche Umstände: Unwetter, gesperrter Luftraum, Streik der Flugsicherung. Ein technischer Defekt am Flugzeug zählt in aller Regel nicht dazu, obwohl Airlines das gern so darstellen.
Schnellprüfung
Steht dir eine Ausgleichszahlung zu?
Fünf Fragen zu Flug, Strecke und Grund. Halte am besten die Buchungsnummer bereit – für die Prüfung selbst brauchst du sie noch nicht.
Neu ab 2027
Die Reform der Fluggastrechte
Rat und Europäisches Parlament haben sich am 15. Juni 2026 auf eine Überarbeitung der Verordnung geeinigt, am 13. Juli 2026 hat der Rat grünes Licht gegeben. Das Inkrafttreten wird für Herbst 2027 erwartet.
Die Beträge von 250, 400 und 600 Euro und die Drei-Stunden-Schwelle bleiben. Neu ist unter anderem, dass Anträge auf Ausgleichsleistung innerhalb von neun Monaten ab Abflugdatum eingebracht werden müssen.
Bis dahin gilt das bisherige Recht unverändert. Wer einen Fall aus der Vergangenheit hat, sollte ihn aber nicht liegen lassen: In Österreich verjähren diese Ansprüche nach drei Jahren.
Unterlagen
Was wir brauchen – und was wir selbst besorgen
- Buchungsbestätigung mit Flugnummer und Buchungsnummer
- Bordkarte oder Check-in-Bestätigung
- Jede Mitteilung der Airline über Verspätung, Annullierung oder Umbuchung
- Belege für Zusatzkosten: Hotel, Taxi, Ersatzticket, Verpflegung
Häufige Fragen
Fluggastrechte
Ich habe über ein Reisebüro oder ein Portal gebucht. Ändert das etwas?
Für die Ausgleichszahlung nicht – Schuldnerin ist immer die ausführende Airline.
Meine Airline hat einen Gutschein angeboten. Soll ich annehmen?
Erst prüfen. Die Ausgleichszahlung ist Geld, kein Gutschein. Wenn du das Angebot annimmst, kann darin ein Verzicht auf den Rest stecken.
Der Anschlussflug war das Problem, nicht der erste Flug.
Bei durchgehender Buchung zählt die Ankunft am Endziel. Genau das ist der häufigste Fall, den Airlines abwimmeln.
Lohnt sich das bei 250 Euro überhaupt?
Für dich ja – der Aufwand liegt bei uns. Für zwei Personen sind es schon 500 Euro, für eine Familie schnell mehr als 1.000.
Wie lange dauert so ein Verfahren?
Zahlt die Airline nach anwaltlicher Aufforderung, sind es Wochen. Muss geklagt werden, können Monate daraus werden. Beides sagen wir dir vorher.
Weitere Gebiete
Vielleicht betrifft dich auch das
Online-Casino-Verluste zurückfordern
Wer bei einem Anbieter ohne österreichische Konzession verloren hat, kann die Einsätze in vielen Fällen zurückfordern – rückwirkend über Jahre.
Typisch: oft 5.000 – 50.000 €
Ansehen
Kreditgebühren zurückfordern
Bearbeitungsentgelt, Kontoführung, Spesen: Der OGH hat mehrere Bank-Klauseln gekippt. Bezahlte Gebühren können zurückgeholt werden.
Typisch: meist 500 – 6.600 €
Ansehen
Dieselskandal: Schadenersatz
Der OGH hat einen Mindestschadenersatz von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises festgelegt – und das Auto darf man behalten.
Typisch: meist 1.500 – 7.000 €
Ansehen
Buchungsnummer eingeben, Rest übernehmen wir.
Die Prüfung ist kostenlos. Wenn dir nichts zusteht, sagen wir es sofort – dann verlierst du keine Zeit mit Formularen.