OGH: 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises als Mindestschadenersatz

Dieselskandal: Schadenersatz sichern

Der OGH hat einen Mindestschadenersatz von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises festgelegt – und du darfst das Auto behalten. Entscheidend ist jetzt die Verjährung: Sie läuft ab dem Zeitpunkt, an dem du vom Schaden erfahren hast.

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Robin prüft eine Fallakte

Rechtslage

Was sich geändert hat

Lange ging es im Dieselskandal um Rückabwicklung: Auto zurück, Geld zurück, Nutzungsentgelt abgezogen. Inzwischen ist der praktisch wichtigere Weg der Schadenersatz bei behaltenem Fahrzeug.

Auto behalten, Geld bekommen

Der OGH hat einen Mindestschadenersatz von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises festgelegt. Er gilt auch bei bloßer Fahrlässigkeit und unabhängig davon, ob sich ein konkreter Schaden beziffern lässt.

Nicht nur VW

Ausgangspunkt war der VW-Motor EA189, inzwischen sind auch der Nachfolger EA288 und Thermofenster anderer Hersteller Gegenstand von Verfahren. Marke allein entscheidet nicht – die Motorsteuerung entscheidet.

Die Größenordnung

In der Praxis werden meist 1.500 bis 7.000 Euro ausbezahlt, je nach Kaufpreis, Baujahr und Motor. Bei teuren Fahrzeugen liegt der Betrag entsprechend höher.

Schnellprüfung

Ist dein Fahrzeug betroffen?

Fünf Fragen zu Marke, Motor und Kaufzeitpunkt. Für die genaue Zuordnung brauchen wir später den Typenschein – für die erste Einschätzung reicht das hier.

Fristen

Der Punkt, an dem die meisten Fälle scheitern

Schadenersatzansprüche verjähren in Österreich drei Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem du von Schaden und Schädiger Kenntnis erlangt hast. Nicht ab Erstzulassung, nicht ab Kauf.

Wann diese Kenntnis vorlag, ist genau die Frage, um die vor Gericht gestritten wird: Reicht die allgemeine Medienberichterstattung? Oder erst der Rückrufbescheid für dein Fahrzeug? Deshalb gilt: Je früher geprüft wird, desto besser die Ausgangslage.

Wenn du schon einen Vergleich unterschrieben hast – etwa in einer Sammelaktion –, ist die Sache in der Regel erledigt. Schick uns den Vergleichstext trotzdem, bevor du davon ausgehst.

Unterlagen

Was wir brauchen – und was wir selbst besorgen

  • Kaufvertrag oder Rechnung mit Kaufpreis und Kaufdatum
  • Zulassungsschein und Typenschein (dort steht die Motorkennung)
  • Schreiben des Herstellers oder der Werkstätte zum Software-Update oder Rückruf
  • Bei Verkauf: Verkaufsvertrag mit Datum und Preis
  • Bei Finanzierung oder Leasing: den Vertrag
Verkauft heißt nicht chancenlos. Der Schaden ist beim Kauf entstanden – beim Weiterverkauf wird der erzielte Preis eingerechnet. Reines Leasing ist die schwierigere Konstellation, weil du nie Eigentümerin oder Eigentümer warst.

Häufige Fragen

Dieselskandal

Muss ich das Auto zurückgeben?

Nein. Genau das ist die Bedeutung der neueren Rechtsprechung: Du behältst das Fahrzeug und bekommst einen Teil des Kaufpreises ersetzt.

Ich habe das Software-Update machen lassen. Schadet das?

Nein. Das Update beseitigt den Schaden nicht, der beim Kauf entstanden ist – und in vielen Fällen wird ihm sogar vorgeworfen, neue Probleme zu verursachen.

Gebrauchtwagen – zählt das auch?

Ja. Der Anspruch richtet sich gegen den Hersteller, nicht gegen den Händler. Ob du neu oder gebraucht gekauft hast, ändert daran nichts; nur die Berechnungsbasis ist eine andere.

Wie finde ich heraus, welcher Motor verbaut ist?

Im Typenschein oder Zulassungsschein steht die Motorkennung (etwa EA189, EA288). Fotografier das Dokument einfach ab, wir lesen es aus.

Was kostet mich das, wenn ich verliere?

Die Prüfung durch Robin ist kostenlos. Ob im Verfahren ein Kostenrisiko bleibt, hängt davon ab, ob eine Rechtsschutzversicherung deckt oder eine Prozessfinanzierung übernimmt. Das wird geklärt, bevor eine Klage eingebracht wird.

Typenschein abfotografieren reicht für den Anfang.

Wir sagen dir, ob dein Fahrzeug betroffen ist und wie es um die Verjährung steht. Kostenlos und unverbindlich.

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