Kosten
Was Robin kostet – und was nicht
Wir versprechen dir nicht das Blaue vom Himmel. Wir versprechen dir Klarheit: bei den Chancen und bei den Kosten. Beides bekommst du schriftlich, bevor du dich bindest.
0 € für die Prüfung
Schnellprüfung, Dokumentenanalyse, Anspruchsberechnung und Fall-Dossier sind kostenlos – auch dann, wenn am Ende herauskommt, dass dein Fall nichts taugt.
Erfolgsabhängige Servicepauschale
Robin verdient nur, wenn Geld zurückfließt: ein bewusst niedriger Anteil am tatsächlich zurückgeholten Betrag. Der Prozentsatz steht in deinem Angebot, bevor du zustimmst. Kein Erfolg, keine Pauschale.
Anwalts- und Verfahrenskosten
Die laufen zwischen dir und der Kanzlei – nicht über Robin. Was zu erwarten ist und wer es trägt, wird geklärt, bevor eine Klage eingebracht wird.
Einordnung
Warum wir deutlich unter dem Markt liegen
Wer sein Geld selbst nicht vorstrecken kann, zahlt normalerweise kräftig dafür. So sehen die üblichen Modelle aus:
| Modell | Anteil am Erlös | Was dahintersteckt |
|---|---|---|
| Robin Cashback | niedrige einstellige Servicepauschale | Prüfung, Aufbereitung, Vermittlung. Robin trägt kein Prozessrisiko und verlangt deshalb auch keine Risikoprämie. |
| Prozessfinanzierer | üblicherweise 20 – 35 % | Übernimmt das volle Kostenrisiko des Verfahrens. Der Aufschlag ist die Prämie dafür. |
| Inkasso- und Claim-Portale | üblicherweise 25 – 35 % | Kauft den Anspruch ab oder tritt selbst auf. Du gibst die Kontrolle über den Fall ab. |
| Rechtsschutzversicherung | 0 % (Selbstbehalt) | Wenn du eine hast und sie deckt: fast immer der günstigste Weg. Das prüfen wir zuerst. |
Häufige Fragen
Kosten
Wie hoch ist die Servicepauschale genau?
Sie hängt vom Rechtsgebiet und vom Aufwand ab und steht in deinem Angebot, bevor du zustimmst. Sie liegt bewusst deutlich unter dem, was Prozessfinanzierer und Claim-Portale verlangen. Ohne Erfolg fällt sie nicht an.
Muss ich in Vorleistung gehen?
Für die Leistungen von Robin nie. Ob im Verfahren selbst Kosten anfallen, hängt von Rechtsschutz, Prozessfinanzierung und der Honorarvereinbarung mit der Kanzlei ab.
Verdient Robin auch an der Kanzlei?
Die Zusammenarbeit mit Partnerkanzleien ist entgeltlich – das ist in Österreich seit der RL-BA 2015 zulässig, das frühere absolute Provisionsverbot wurde nicht übernommen. Was das für dich bedeutet: Es ändert nichts an deinem Anteil, und es beeinflusst nicht, welche Kanzlei deinen Fall bekommt. Zugeteilt wird nach Fachgebiet, Gerichtsstand und Kapazität.
Was passiert, wenn wir verlieren?
Dann fällt keine Servicepauschale an. Die Verfahrenskosten richten sich danach, was mit Rechtsschutz oder Finanzierer vereinbart wurde – deshalb wird dieser Punkt geklärt, bevor geklagt wird, nicht danach.
Erst prüfen, dann entscheiden.
Die Prüfung kostet dich nichts und verpflichtet dich zu nichts.