NeuEuGH-Urteil vom 16. April 2026 stärkt Verbraucherrechte
Anlageberaterhaftung und Prospekthaftung

Anlegerschäden: Wenn die Beratung der Fehler war

Ein Wertpapier kann verlieren – das ist kein Anspruch. Ein Anspruch entsteht, wenn dir das Risiko verschwiegen, das Produkt falsch dargestellt oder ein Prospekt geschönt wurde. Dann geht es um den Schaden, den die Fehlinformation verursacht hat.

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Robin bereitet eine Akte vor

Rechtslage

Zwei Wege, ein Prinzip: Wer falsch informiert, haftet

Die Rechtsprechung des OGH zur Anlageberaterhaftung ist umfangreich. Entscheidend ist fast immer, was dir vor dem Kauf gesagt – oder verschwiegen – wurde.

Fehlberatung

Bank oder Berater müssen über Risiken aufklären, die für die Entscheidung wesentlich sind: Totalverlustrisiko, Fremdwährungsrisiko, ob „Ausschüttungen“ in Wahrheit Kapitalrückzahlungen sind. Wird das verschwiegen oder verharmlost, haftet der Berater für den Schaden aus der Anlage.

Prospekthaftung

Wer Anleihen oder Beteiligungen öffentlich anbietet, haftet nach § 11 Kapitalmarktgesetz für unrichtige oder unvollständige Prospektangaben. Du musst aber beweisen, dass du im Vertrauen auf den Prospekt gekauft hast.

Die Grenze

Prospektprüfer und Wirtschaftsprüfer haften nach der OGH-Rechtsprechung nur, wenn ihnen grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Dass ein Produkt scheitert, reicht nicht – es muss ein Fehler bei der Prüfung vorliegen.

Höhe

Was ersetzt wird

Der Differenzschaden

Ersetzt wird, was du ohne den Beratungsfehler nicht verloren hättest: in der Regel der Kaufpreis abzüglich dessen, was die Anlage heute noch wert ist oder was du daraus erhalten hast. Alternativ die Rückabwicklung – Papier zurück, Geld zurück.

Keine Zahl ohne Akte

Wir nennen hier bewusst keine typische Summe. Anlegerschäden reichen von wenigen tausend Euro bis zu ganzen Vermögen; die Höhe hängt vom Produkt, vom Zeitpunkt und davon ab, ob der Schädiger noch zahlungsfähig ist.

Ehrlichkeit bei Grenzfällen

Wo wir dir abraten

Bevor du Zeit investierst, die Punkte, an denen solche Fälle regelmäßig scheitern:

  • Bloßer Kursverlust. Wer korrekt aufgeklärt wurde und einfach Pech mit dem Markt hatte, hat keinen Anspruch. Anlegen ist erlaubt riskant.
  • Berater oder Emittent sind insolvent. Der Anspruch besteht dann oft, ist aber schwer einbringlich. Das sagen wir dir, bevor du Kosten riskierst.
  • Der Fehler ist lange bekannt. Wusstest du seit mehr als drei Jahren vom Beratungsfehler, ist der Anspruch in der Regel verjährt – auch wenn der Verlust erst jetzt wehtut.
Robin hört zu

Fristen

Drei Jahre – aber je Beratungsfehler gesondert

Schadenersatz wegen Fehlberatung verjährt drei Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem du von Schaden und Schädiger wusstest (§ 1489 ABGB). Wann das war, ist regelmäßig der Streitpunkt.

Der OGH hat dazu zwei für Betroffene wichtige Punkte klargestellt: Beruht der Schaden auf mehreren Beratungsfehlern, läuft die Frist für jeden Fehler gesondert – ein verjährter Punkt macht die Klage nicht unzulässig, wenn ein anderer noch offen ist (3 Ob 112/15i). Und die Frist kann schon zu laufen beginnen, wenn du wegen einer schlechten Entwicklung einen Ausstieg prüfst – in einem Fall aus 2026 war das der Zeitpunkt, an dem Anleger 2018 den Rücktritt von einem Tilgungsträger erwogen hatten (7 Ob 56/26z).

Einschätzung, keine Rechtsauskunft: Wer heute erstmals versteht, dass die damalige Beratung fehlerhaft war, hat oft noch Zeit. Wer schon länger einen Verdacht hatte und ihn liegen ließ, oft nicht mehr. Genau diese Frage klärt die Kanzlei zuerst.

Häufige Fragen

Anlegerschäden

Ich habe die Papiere noch. Soll ich verkaufen?

Nicht, bevor das jemand angesehen hat. Ob Verkauf oder Halten für den Anspruch günstiger ist, hängt von der Berechnungsmethode ab, die im Verfahren gewählt wird.

Die Bank sagt, ich hätte die Risikohinweise unterschrieben.

Eine Unterschrift unter ein Standardformular ersetzt keine Aufklärung, die zu deiner Situation passt. Entscheidend ist, was tatsächlich besprochen wurde – und was nicht.

Es ging um eine Beteiligung an einem Schiff oder einer Immobilie.

Geschlossene Fonds sind ein klassischer Fall der Beraterhaftung, gerade wegen des Totalverlustrisikos. Schick uns Beratungsprotokoll und Prospekt, wenn vorhanden.

Weitere Gebiete

Diese Felder laufen bereits

Beratungsprotokoll und Prospekt reichen für den Anfang.

Wir sagen dir, ob nach unserem Verständnis ein Beratungsfehler vorliegt – und wann wir übergeben können.

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